Hinweisgeberschutz-Meldestelle
Für unser Unternehmen ist es selbstverständlich, dass geltende Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie interne Anweisungen eingehalten werden. Daher ist es für uns wichtig, dass auch ein mögliches Fehlverhalten so früh wie möglich erkannt wird. Konform zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir deshalb einen Meldekanal eingerichtet. Dieser erlaubt es jeder Person, Hinweise schriftlich über einen Meldekanal abzugeben. Anonyme Hinweise werden nicht bearbeitet.
Ziel des Meldekanals ist es, Mitarbeitenden oder auch externen Personen zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie Missstände im Arbeitsumfeld innerhalb des Unternehmens zu melden. Die Bearbeitung erfolgt unparteiisch und fachlich unabhängig.
Nutzen Sie für Ihre Meldung bitte ausschließlich den von uns angebotenen Meldekanal. So ist sichergestellt, dass nur die zuständigen Personen innerhalb der internen Meldestelle von den übersandten Informationen Kenntnis erlangen. Wenn Sie ein persönliches Treffen wünschen, teilen Sie uns dies bitte über den Meldekanal mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Hier geht es zu unserer internen Meldestelle für Hinweisgeber
WICHTIGER HINWEIS: Im Meldekanal legen Sie sich einen Zugang mit einer Melde-ID und einem selbstgewählten Passwort an. Bewahren Sie diese Daten gut auf!
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://hinweisgeber.hamburg/datenschutzhinweise-meldeportal/
Abgesehen von unserer internen Meldestelle können Sie sich auch an eine externe Meldestelle des Bundes (z.B. beim Bundesamt für Justiz) wenden.